Wir starten ab 01.01.2024 mit der Nutzung des e-Rezeptes und bitten Sie DRINGEND Folgendes zu beachten:
Wir benötigen in jedem Fall und VOR Ihrer Nutzung des e-Rezeptes Ihre elektronische Gesundheitskarte zu jedem Quartalsbeginn!
Ohne das Einlesen Ihrer Versichertenkarten ist eine Erstellung von Rezepten und Formularen nicht möglich!
Sie können das e-Rezept wie gewohnt per Rezept-Anrufbeantworter, Fax, Mail oder Rezeptbriefkasten bestellen.
Nach der Bearbeitung des e-Rezeptes durch unsere Praxis können Sie Ihre Medikamente in der Regel nach drei bis vier Werktagen, durch Vorzeigen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. Alle gesetzlich versicherten Patienten müssen sich selber um die Medikamentenbeschaffung aus der Apotheke kümmern.
Von der Nutzung des e-Rezeptes ausgenommen sind aktuell:
Medikamente auf Privatrezepten (blau), Medikamente auf grünem Rezept, Hilfsmittelverordnungen, Betäubungsmittelrezepte, Überweisungen und Physiotherapie-Verordnungen.